Verkaufsstopp von Bambusmelamin
Im Oktober 2020 hat die dänische Veterinär- und Lebensmittelbehörde auf der Grundlage der Verordnung der Europäischen Kommission einen Verkaufsstopp von Bambusmelamin gefordert.
Bambusmelamin ist ein Verbundmaterial, bei dem Bambus als Zusatzstoff in Kunststoff verwendet wird. Bisher war Bambus von der EFSA, der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit, nicht kategorisiert, wurde nun jedoch als Pflanzenart, anders als bspw. Holz oder Gras, definiert. Da Pflanzenarten nicht als Zusatz in Kunststoff für den Lebensmittelgebrauch zugelassen sind, hat die Kommission offiziell mitgeteilt, dass Bambusmelamin rechtswidrig ist.
Die Menge an schädlichen Stoffen, die durch die Verwendung von Bambusmelamin unter besonderen Verhältnissen freigegeben wird, wie z. B. bei warmen Lebensmitteln, kann potenziell höher sein als der zulässige Wert. Die Veterinär- und Lebensmittelbehörde hat nicht festgelegt, dass sich daraus ein Gesundheitsrisiko ergibt, weshalb das Material nicht zurückgerufen wird. Sollte sich diese Meldung ändern, werden wir selbstverständlich Bezug darauf nehmen.
Unsere Produkte
Wir stehen stets im engen Dialog mit den Behörden und befolgen deren Empfehlungen und Anforderungen – auch im Falle von Bambusmelamin.
Sämtliches Bambusmelamin wird gemäß der EU-Verordnung Nr. 10/2011 und entsprechender Gesetzesänderungen getestet, und damit auch gemäß Artikel 3 der EU-Verordnung Nr. 1935/2004 bei SGS, die testen, ob die Grenzwerte der Migration von Kunststoff, Schwermetallen, Formaldehyd & Melamin unter den zulässigen Werten liegen.
Sämtliche Importe von Bambusmelamin wurden den dänischen Behörden im Voraus mitgeteilt.
Unser Verkauf von Bambusmelamin wurde gestoppt. Aber natürlich haben wir viele andere Geschirrserien, die für Freude auf Ihrem Esstisch sorgen können.